Gottenkind (5) missbraucht: Bundesgericht bestätigt Thurgauer Urteil
Die Lausanner Richter haben in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgehalten, das Thurgauer Obergericht habe die Strafe korrekt bemessen. Auch die Rügen des heute 28-jährigen Beschwerdeführers am Sachverhalt haben sie abgewiesen.
Der Verurteilte hatte im Dezember 2018 das schlafende Mädchen an seinem damaligen Wohnort nachts aus ihrem Bett geholt und neben sich auf das Sofa gelegt. Er entblösste seinen Unterleib und brachte das Mädchen dazu, das gleiche zu tun. Danach kam es zu sexuellen Handlungen. Die Version des Beschwerdeführers, dass das Mädchen von sich aus aktiv geworden sei, verwarf bereits das Obergericht als Schutzbehauptung.
Der Mann muss sechs der 21 Monate verbüssen. Das Gericht hat ihn zudem zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Dem Opfer schuldet er eine Genugtuung von 6000 Franken.