«Mit seinem Erbe sollte man sich frühzeitig befassen» | ZüriToday
Tipps vom Experten der ZKB

«Mit seinem Erbe sollte man sich frühzeitig befassen»

Olivia Eberhardt, 7. September 2023, 13:24 Uhr
Der Gedanke an den eigenen Tod ist für viele unangenehm. Trotzdem kann es wichtig sein, sich vorab damit zu befassen, was mit der eigenen Hinterlassenschaft passiert.

In der Schweiz ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, Einfluss auf die Verteilung des eigenen Vermögens Einfluss zu nehmen. Wie dies funktioniert und wie sich das Gesetz geändert hat, erklärt Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften & Stiftungen bei der Zürcher Kantonalbank.

Wer ist erbberechtigt?

Zuerst kommen die Verwandten, das sind in erster Linie die Nachkommen, sprich die Kinder und Enkel. Sind keine Nachkommen vorhanden, geht das Erbe an weiter entfernte Verwandte. Das sind die Eltern, Geschwister, sowie Nichten und Neffen. Wenn es auch hier keine Erben gibt, geht es an den elterlichen und den grosselterlichen Stamm. Das wären die Grosseltern, Onkel und Tanten und wenn diese nicht mehr leben, an Cousins und Cousinen.

Was ist mit Ehepartnern und eingetragenen Partnerschaften?

Ehepartner und eingetragene Partner haben eine Sonderstellung. Diese erhalten die Hälfte, wenn sie das Erbe mit Nachkommen teilen müssen. Wird das Erbe mit Erben aus dem elterlichen Stamm geteilt, erhält der Ehepartner oder der eingetragene Partner drei Viertel des Erbes. So sieht es die gesetzliche Regelung vor.

Kann man das anpassen?

Ja, mit einem Testament. Dort kann man individuell eine Regelung treffen und die Erben einsetzen, die man will. Dabei muss man aber den Pflichtteil beachten. Gewisse Angehörige haben Anspruch auf einen bestimmten Teil des Nachlasses. Das sind die Ehepartner, eingetragene Partner sowie die Nachkommen.

Haben Eltern Anspruch auf einen gewissen Teil des Nachlasses?

Unter dem neuen Recht, das seit Anfang 2023 gilt, haben Eltern keinen Pflichtteil mehr. Sind also keine Ehepartner, eingetragene Partner oder Nachkommen vorhanden, kann man frei entscheiden, was mit dem Erbe passieren soll. Zudem wurde mit dem neuen Recht der Pflichtteil für die Kinder von drei Vierteln auf die Hälfte des Erbes heruntergesetzt.

Wann sollte man sich dem Thema Erbe auseinandersetzen?

Wir wissen nie, was die Zukunft bringt und wann wir sterben. Von da her lohnt es sich, sich frühzeitig damit zu befassen. Dann sollte man sich anschauen, wer nach Gesetz erbt und ob man damit glücklich ist oder es anders regeln möchte.

Wie entsteht ein Testament?

Ein Testament kann jeder selbst verfassen. Damit es gültig ist, muss es handschriftlich verfasst werden und Datum und Unterschrift enthalten. Dieses muss nicht von einem Notar beglaubigt werden.

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 7. September 2023 00:00
aktualisiert: 7. September 2023 13:24
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