Experte erstaunt

Zwei Zürcher haben mit 13-jähriger Aargauerin Sex – und kommen mit milder Strafe davon

· Online seit 07.01.2022, 12:34 Uhr
Ein Mädchen aus dem Kanton Aargau hatte im letzten Jahr mit zwei deutlich älteren Männern Sex. Diese kamen mit Geldstrafen davon. Für den Aargauer Psychologen Thomas Spielmann ist das Urteil unverständlich.
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Ein heute 30-jähriger Mann aus dem Kanton Zürich hat sich anfangs Mai im letzten Jahr viermal mit einem jungen Mädchen aus dem Aargau getroffen. Das zeigt ein rechtskräftiger Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Dezember 2021. Das Mädchen war damals 13 Jahre alt. Mit dem Auto holte der Mann sie jeweils ab und fuhr mit ihr zu einem nahe gelegenen Waldstück. Dort schlief er mehrere Male im oder beim Auto mit ihr, bevor er sie wieder zurückbrachte.

Gemäss Strafbefehl hätte der heute 30-Jährige «merken können und müssen», dass die Geschädigte erst 13 Jahre alt war. Er handelte jedoch «in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt».

Gleiche Masche, aber anderer Mann

Damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Denn rund drei Monate später fuhr ein zweiter Mann, ebenfalls wohnhaft im Kanton Zürich, mit der jungen Aargauerin zum nahe gelegenen Waldstück. Das Vorgehen Mitte August war laut Strafbefehl dasselbe wie beim ersten Täter. Auch er holte das Mädchen mit dem Auto ab und fuhr mit ihr zum nahe gelegenen Waldstück.

Dort hatten sie Sex, nachdem der 38-Jährige das Mädchen während etwa 20 Minuten mit einem Lederriemen stimuliert hatte. Sie befriedigte ihn anschliessend auch noch oral. Auch hier hätte der Mann laut Strafbefehl «merken können und müssen, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war».

Milde Strafe für die beiden Zürcher

Zu einem Prozess vor Gericht kam es nicht, die Taten wurden per Strafbefehl geklärt. Der heute 30-jährige Mann bekam eine Busse in der Höhe von 1300 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe. Hinzu kommen die Gebühren für den Strafbefehl. Die Busse für den 38-jährigen Täter beträgt 1000 Franken und eine bedingte Geldstrafe. Auch er muss zusätzlich die Strafgebühr bezahlen.

Bei einem Strafbefehl handelt es sich um einen Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Ziel davon ist eine effiziente und kostengünstige Erledigung der strafrechtlichen Angelegenheit. Er kommt zur Anwendung, wenn der Sachverhalt eingestanden wurde oder anderweitig ausreichend abgeklärt scheint.

Das Urteil fiel somit eher mild aus. Normalerweise droht bei sexuellen Handlungen mit Kindern eine Freiheitsstrafe. Weitere Details zum Fall und zum Strafbefehl gab die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau nicht bekannt.

Matthias Fricker, Rechtsanwalt bei Fricker Seiler Rechtsanwälte in Wohlen und Muri, ist nicht mit dem Fall betraut, kann ihn aber einschätzen: «Es ist möglich, dass das Mädchen auf freiwilliger Basis mitgemacht hat. Schliesslich geht es bei dem Urteil um sexuelle Handlungen mit einem Kind. Wäre auf das Opfer in irgendeiner Form Gewalt oder Druck ausgeübt worden, so würden nebst der sexuellen Handlungen mit einem Kind die Tatbestände der Vergewaltigung oder der sexuellen Nötigung infrage kommen.»

Für den Psychologen ein «Riesenskandal»

Für den Aargauer Psychologen Thomas Spielmann ist die These, das Mädchen könnte freiwillig mitgemacht haben, jedoch kein Grund für das milde Strafmass. «Das wäre ein Riesenskandal. Das Mädchen befindet sich noch im Schutzalter.» Spielmann erinnert sich an einen Fall, in dem ein 9-jähriges Mädchen Sex mit einem älteren Mann hatte. Obwohl die Initiative klar vom Mädchen ausging, bekam der Mann eine saftige Gefängnisstrafe. «Das Gesetz ist klar und kann nicht durch Aussagen seitens des minderjährigen Kindes verändert werden», so Spielmann gegenüber ArgoviaToday. Der Zweck des Schutzalters liege genau darin, Kinder, welche noch nicht genug entwickelt sind, vor sexueller Ausbeutung zu bewahren.

Kannten sich die beiden Männer aus dem Kanton Zürich?

Aufgeflogen ist das Verhältnis zwischen dem 13-jährigen Mädchen und den beiden Männern durch eine Strafanzeige. Wer diese einreichte, ist nicht bekannt. Ob sich die beiden Männer gekannt und vielleicht die Nummer des Mädchens untereinander ausgetauscht hatten, darf die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Der Schluss liegt aber nahe, dass es zwischen den beiden Männern eine Verbindung gibt. Recherchen von ArgoviaToday zeigen nämlich, dass die Zürcher knapp zehn Autominuten voneinander entfernt wohnen. Ausserdem ist die Vorgehensweise identisch.

(ova/gch/pro)

veröffentlicht: 7. Januar 2022 12:34
aktualisiert: 7. Januar 2022 12:34
Quelle: ArgoviaToday

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